Tages-Tarif Hermeskeil Schüler/Studenten & Mitglieder HGV Geschäftsbedingungen und Konditionen

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Wirtschaftsförderung Trier-Saarburg GmbH zum Coworking Space “Raumgewinn”

Gültig ab 01.03.2021

§ 1 Allgemeines

1. Der Coworking Space “Raumgewinn“ ist ein Projekt der Wirtschaftsförderung Trier-Saarburg GmbH zur Einrichtung von urbanen Arbeitsmodellen in ländlichen Regionen.

2. Das Coworking Space soll Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Freiberufler in der Region ansprechen und gibt ihnen die Möglichkeit, Arbeitsplätze flexibel zu Nutzen und aktiv in offengestalteten Mietbüros mit Einzelplätzen zusammen zu arbeiten. Dazu werden ehemalige Sparkassenfilialen im Ortskern genutzt, um die Infrastruktur u. Wirtschaftskraft im ländlichen Raum zu stärken.

3. Das Vorhaben soll herausfinden, ob mit Coworking das Arbeitsleben u.a. für Pendler oder Arbeitnehmer erleichtern kann. Anforderungen an des Coworking Space können durch die offen gestalteten Räume jederzeit angepasst werden. Es soll die Auswirkungen auf eine lokale kommunale Entwicklung dargestellt werden und der Ortskern soll „lebendig“ bleiben.

4. Im Coworking Space können von Unternehmen und Privatpersonen Arbeitsplätze in einer Büro-Infrastruktur gebucht werden.

5. „Anbieter“ ist die Wirtschaftsförderung des Kreis Trier-Saarburg GmbH, „Nutzer“ ist der jeweilige Vertragspartner.

6. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vereinbarungen zwischen Anbieter und Nutzer. Geschäftsbedingungen des Nutzers sind unwiderruflich ausgeschlossen.

7. Nutzer des Coworking Space „Raumgewinn“ kann entweder eine natürliche (Privatperson) oder eine juristische Person (z.B. Unternehmen, Verwaltung) sein. Eine juristische Person kann die Nutzung für wechselnde Beschäftigte vereinbaren, wobei die jeweiligen Namen und Anschriften dem Anbieter zur Verfügung zu stellen sind.

§ 2 Leistung des Anbieters

1. Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen des Anbieters für den Nutzer ist die Bereitstellung eines Büroarbeitsplatzes im Gebäude „Raumgewinn“ X einschließlich folgenden Diensten:

a. Ein vom Anbieter dem Nutzer vermieteter Büroarbeitsplatz umfasst Tisch, Büroarbeitsstuhl, PC-Monitor, Stromanschluss sowie LAN- und WLAN-Zugang.

b. Der Anbieter bietet dem Nutzer an, dass Coworking Space an 365 Tagen im Jahr und 24 Stunden äglich zum gebuchten Tarif zu nutzen.

§ 3 Vertrag und Zahlungen

1. Die Vertragspartner müssen mindestens 18 alt Jahre sein. Die sich aus dem Vertrag ergebenden Nutzungsrechte sind an den Vertragspartner gebunden und nicht auf eine andere Person übertragbar.

2. Vertragsbeginn ist an jedem Werktag eines Monats möglich. Die Vertragslaufzeit beträgt jeweils mindestens 21 Tage. Eine Kündigung ist immer zum Monatsende möglich. Bei nicht Kündigung verlängert sich der Mietvertrag jeweils automatisch um einen weiteren Monat.

3. Der Vertrag gilt bis zu seiner Kündigung in Textform (Brief, Mail, etc.).

4. Die Beantragung der Mitgliedschaft erfolgt digital über ………. Nach Eingang der Registrierung wird diese durch den Vermieter geprüft und freigegeben. Mit dem Vertragsabschluss akzeptiert der Nutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters.

5. Mit Vertragsabschluss sichert der Nutzer dem Anbieter zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind.

6. Die Zahlung der ersten Monatsrate (bei Beginn während eines laufenden wird der Mietpreis anteilmäßig berechnet) wird unmittelbar mit dem Vertragsschluss fällig. Alle weiteren Zahlungen sind jeweils ohne Abzug bis zum 3. eines Monats fällig. Dabei ist der Zahlungseingang entscheidend.

7. Es steht dem Anbieter frei, den Abschluss eines Vertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 4 Kündigung

1. Die Kündigungsfrist beträgt für Anbieter und Nutzer 14 Tage zum Monatsende (Posteingang). Alle Kündigungen bedürfen der Textform (Brief, Mail, etc.).

2. Beide Parteien können das Vertragsverhältnis zur vertraglich vorgesehenen Frist ohne Angabe von Gründen kündigen. Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten und für alle Fälle unberührt.

3. Verträge können vom Anbieter ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt. [1]

4. Der Anbieter ist im Fall einer fristlosen Kündigung berechtigt, dem Nutzer den Zutritt zum Standort sofort zu untersagen. Der Anbieter ist im Falle einer fristlosen außerordentlichen Kündigung [1] dazu berechtigt, vorausbezahlte Beiträge des Nutzers einzubehalten, und ggf. Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

§ 5 Tarife

1. Der Anbieter bietet folgende monatlichen Nutzungsmodelle (Tarife) an:

a. Tages-Tarif

b. Wochen-Tarif

c. Monats-Tarif

2. Der „Tages-Tarif“ gilt für einen Nutzer und beinhaltet die Nutzung eines wechselnden Büroarbeitsplatzes an einem vertraglich festgelegten einmaligen Tag. Auch eine juristische Person kann die Nutzung für eine Person vereinbaren.

3. Der „Wochen-Tarif“ gilt für einen Nutzer und beinhaltet die Nutzung eines festen Büroarbeitsplatzes an allen sieben Tagen einer Woche. Es besteht in diesem Tarif die Möglichkeit private Unterlagen am Arbeitsplatz zu belassen. Auch eine juristische Person kann die Nutzung für eine Person vereinbaren.

4. Der „Monats-Tarif“ gilt für einen Nutzer und beinhaltet die Nutzung eines festen Büroarbeitsplatzes für einen Gesamten Monat (30-Tage). Es besteht in diesem Tarif die Möglichkeit private Unterlagen am Arbeitsplatz zu belassen. Auch eine juristische Person kann die Nutzung für eine Person vereinbaren.

5. Ungenutzte gezahlte Tage sind nicht auf andere Wochentage übertragbar.

§ 6 Nutzung und Verhalten

1. Die Arbeitsplätze dürfen vom Nutzer nur für den angegebenen Zweck benutzt werden. Eine Änderung der Nutzung bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Anbieter. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Anbieter zur sofortigen und fristlosen Kündigung. Der Nutzer darf seine Geschäftstätigkeit in Zusammenhang mit der Nutzung des Coworking Space nur unter dem im Vertrag angegebenen Unternehmen ausüben. Eine Ausübung für ein anderes Unternehmen oder unter einem anderen Namen ist – auch wenn die ausübenden Personen identisch sind – nicht gestattet.

2. Die Arbeitsplätze des Tarifs „1 Tag Tarif“, „3 Tage Tarif“ und „5 Tage Tarif“ müssen am Ende jeden Nutzungstages vom Nutzer komplett geräumt werden, sollte man selbst nicht der Mieter dieses Platzes am nächsten Wochentag sein.

3. Zur Deponierung von Unterlagen stehen Schließfächer zu Verfügung.

a. Der Nutzer eines Schließfaches trägt jegliche Haftung.

b. Der Anbieter kann eine Schlüsselverlust oder Diebstahl nicht haftbar gemacht werden.

c. Anfallende Kosten sind vom Nutzer zu übernehmen.

4. Die Arbeitsplätze des „Wochen-Tarif“ können am Ende des Nutzungstages ihre Unterlagen am Arbeitsplatz belassen. Der Anbieter übernimmt keine Haftung bei Diebstahl der Unterlagen.

5. Der Nutzer hat die Ausstattung vor Beginn des Vertragsverhältnisses ausführlich überprüft und deren Funktionsfähigkeit anerkannt.

6. In den Flächen des Coworking Bereiches sind Gespräche (auch Telefonate) nur in angemessener Lautstärke zu führen.

§ 7 Verbotene Nutzungen

1. Ein Vertrag gilt nur zwischen Anbieter und Nutzer und kann nicht übertragen werden. Eine Abtretung der Rechte oder sonstige Verfügung über die Rechte des Nutzers ist ausgeschlossen.

2. Es ist dem Nutzer untersagt, die zur Verfügung gestellten Schlüsselcode oder sonstige Zugangsberechtigungen an Dritten zur Benutzung weiterzureichen.

3. Der Nutzer verpflichtet sich zu einer materialschonenden und vorsichtigen Umgangsweise mit dem zur Verfügung gestellten Material und Equipment. Der Nutzer hat das Equipment sorgsam zu behandeln, und ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Jede missbräuchliche Nutzung ist untersagt. Jede Beschädigung wird dem dafür verantwortlichen Nutzer berechnet

4. Der Anschluss von eigenen elektrischen Geräten (Kaffeemaschinen, Mikrowellen, Kocher) ist verboten. Um- oder Einbauten sowie Installationen in den Räumen dürfen nicht vorgenommen werden.

5. Der Nutzer ist nicht berechtigt Einrichtungsgegenstände, insbesondere Mobiliar, auf zu stellen oder Schilder an zu bringen oder Mobiliar zu verändern oder etwas an den Wänden zu befestigen.

6. Im gesamten Gebäude herrscht absolutes Rauchverbot. Das Verbot gilt ebenfalls für den Gebrauch von E-Zigaretten. Bei Rauchen im Außenbereich müssen Zigaretten ordnungsgemäß entsorgt werden.

7. Der Aufenthalt im Gebäude und auf dem Gelände ist nur zum Zweck der Nutzung des Coworking Space gestattet.

§ 8 Datenschutz

1. Der Nutzer erklärt sein Einverständnis damit, dass seine für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Sämtliche Daten werden vertraulich behandelt. Der Nutzer erklärt sein Einverständnis damit, dass seine für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten vom Anbieter auf Datenträgern gespeichert werden.

2. Dem Nutzer steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Anbieter verpflichtet sich in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Nutzers (vorbehaltlich gesetzlicher Ausnahmeregelungen).

§ 9 Nutzungsverhalten im Internet

1. Der Vermieter stellt den Nutzern einen Internetanschluss zur Verfügung, dessen Nutzung für aktuelle Nutzer im Nutzungsentgelten enthalten ist.

2. Der Nutzer ist für alle seine Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Internetnutzung allein verantwortlich.

3. Er verpflichtet sich, die gesetzlichen und urheberrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Das Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Werken (Musik, Filme etc.) ist strengstens untersagt und stellt einen Vertragsbruch dar.

4. Jeder Nutzer erhält einen individuell generierten Internet-Key, sodass individuelle Nachverfolgungen seitens des Anbieters möglich sind.

5. Es ist nicht gestattet die gestellte Internetverbindung für folgende Handlungen zu nutzen:

a. Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen, Schneeballsystemen, Spam-Email, oder sonstige Art von unerwünschten Nachrichten oder Werbung (sowohl privat als auch geschäftlich)

b. Missbrauch, Belästigung, Stalking, Bedrohung oder sonstige Verletzung gesetzlicher Bestimmungen

c. Verbreitung von sittenwidrigen, beleidigenden, pornographischen oder sonstigen ungesetzlichen Materialien oder Daten.

d. Verbreitung oder Bereitstellung von Daten, die Bilder, Fotografien, Bewegtbild, Software oder sonstiges Material enthalten, das Gesetzen zum Schutz von geistigem Eigentum (z.B. Markenrecht) unterliegt.

e. Verbreitung von Daten, die Viren, Trojaner, Würmer, Bots oder sonstige Schadsoftware enthalten.

f. Illegaler Download von urheberrechtlich geschützten Daten

g. Unrechtmäßige Beschaffung von Informationen von anderen Nutzern, insbesondere auch deren Emailadressen, ohne deren Zustimmung

h. Angabe von falschen Identitätsdaten.

§ 10 Haftung und Gewährleistung

1. Der Anbieter übernimmt gegenüber dem Nutzer bei Übergabe und für die Dauer der Nutzung keine Gewährleistung für den Zustand des jeweiligen Arbeitsplatzes.

2. Der Anbieter haftet nur für diejenigen Schäden, die der Kunde durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung seitens des Anbieters oder ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Die Haftung für mittelbare Schäden und für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen.

3. Der Anbieter haftet nicht für Unterbrechungen der vereinbarten Leistungen infolge außergewöhnlicher Umstände wie zum Beispiel Streik, Aussperrung, höhere Gewalt oder technische Missstände. Ebenso haftet der Anbieter nicht bei Verzögerungen bei der Übermittlung von Mitteilungen infolge des Verschuldens der Post oder anderer Übermittlungsstellen, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat.

4. Der Nutzer hat die Arbeitsplätze vor Vertragsschluss eingehend besichtigt und als funktionsfähig anerkannt. Er hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze in einem Großraumbüro befinden und die zur Verfügung gestellten Arbeitsplätze nicht separat verschließbar sind. Er verzichtet wegen des ihm bekannten Zustands auf etwaige Ansprüche gemäß §§ 536, 536 a BGB. Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht. Der Nutzer erkennt an, dass sich der jeweils von ihm genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn in vertragsgemäßen Zustand befindet.

5. Gegenstände, die der Nutzer in die Räumlichkeiten des Anbieters einbringt sind nicht durch den Anbieter versichert. Für Verlust oder Beschädigung haftet der Nutzer.

6. Der Nutzer ist verpflichtet jeden Schadensfall, für den er den Anbieter ersatzpflichtig machen will, unverzüglich nach Bekanntwerden in Textform anzuzeigen.

7. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Tätigkeiten der Kunden, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Kunden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zum Anbieter unterbleiben.

§ 11 Beendigung des Nutzungsverhältnisses

1. Der Nutzer hat die Gegenstände pfleglich zu behandeln und nach Beendigung der Nutzung in vertragsgemäßem, mangelfreiem und gebrauchsfähigem Zustand und gereinigt an den Anbieter zurück zu geben. Schäden hieran oder verlorene Einrichtungsgegenstände sind dem Anbieter vollumfänglich zu ersetzen.

2. Gibt der Nutzer den Arbeitsplatz nicht rechtzeitig heraus, haftet er dem Anbieter für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe bedingt sind, auch, wenn diese über die Höhe des Nutzungsausfallentgelts hinausgehen.

3. Gegenstände, die nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses zurückgelassen werden, werden sieben Tage nach Vertragsende aus den Räumen vom Anbieter auf Kosten des Nutzers entfernt und entsorgt.

§ 12 Schlussbestimmungen

1. Der Anbieter behält es sich vor, diese AGB zu ändern.

2. Sollte eine der Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, an Stelle der unwirksamen Klausel eine wirksame Regelung zu vereinbaren, den in diesen Geschäftsbedingungen zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt.

3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland

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[1] Gründe für eine fristlose, außerordentliche Kündigung können u.a. sein:

– zweimal einwöchiger Verzug mit Zahlungen,

– Verstöße gegen die Hausordnung oder diese AGB,

– die Nutzung der Geschäftsräume und sonstigen Leistungen zu einem nicht vertragskonformen Zweck,

– die Überlassung des Arbeitsplatzes oder der zur Verfügung gestellten Schlüssel….. an Dritte,

– Untervermietung,

– Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Nutzers oder ein gerichtliches Vergleichsverfahren,

– die grobe Verletzung vertraglicher Treue- und Nebenpflichten und vergleichbare Vertragsverletzungen.

Cobot Geschäftsbedingungen und Konditionen

Cobot ist die Web-Plattform, über die Raumgewinn Hermeskeil diese Website bereitstellt.

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